Informationen

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Gesetzlich versicherte Patienten

 

Ihre Versichertenkarte

Zum ersten Behandlungstermin bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte und ggf. einen Befreiungsausweis mit. Nur so kann eine Abrechnung erfolgen und eine Therapie verzugslos beginnen.

 

Gültigkeitsdauer Ihrer Verordnung

Eine Verordnung ist grundsätzlich 28 Kalendertage gültig. Innerhalb dieser Zeit ist mit der Behandlung zu beginnen. Die Behandlung darf für maximal 14 Tage unterbrochen werden. Darüber hinaus verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

 

Die „Rezeptgebühr“

Pro Heilmittelverordnung zahlen Sie eine Gebühr in Höhe von 10 € plus 10% der Kosten der Behandlung. Wurden z.B. sechs Therapieeinheiten verordnet, zahlen Sie zehn Prozent der gesamten Behandlungskosten plus einmalig zehn Euro.
Kinder und Jugendliche sind bis 18 Jahre zuzahlungsfrei.
Zuzahlungsfrei sind auch Patienten mit einem Befreiungsausweis.

 

Arztberichte

Sollten Sie einen Operations- oder Arztbericht haben, Unterlagen zu einer MRT-Diagnostik oder Allgemein zu Ihrer Diagnose, dann bringen Sie diese gern mit.

 

Privat versicherte Patienten

 

Preise für Privatpatienten

Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an der Gebührenordnung für Therapeuten, hierbei wird der 1,3 fache Satz vom VDEK (Verband der Ersatzkassen) Tarif berechnet.

Die vereinbarte Vergütung ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn Krankenversicherungen, Besoldungsämter usw. die Vergütungssätze nicht oder nicht in voller Höhe erstatten.

 

Terminabsagen

Unsere Praxis ist eine Terminpraxis, d.h. wir vereinbaren mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine.

Bei versäumten Terminen bzw. nicht vorher abgesagten Terminen haben wir keine Gelegenheit, die bereits reservierten Zeiten erneut zu vergeben. Daher bitten wir Sie, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig – mindestens 24 Std. vorab – abzusagen.

Nicht abgesagte Termine sind Ausfallzeiten und verursachen Kosten.

Sollten Sie Ihren Termin versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig absagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 615, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen ( § 615, BGB).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich habe eine Frage zu Rezepten

Muss ich etwas zuzahlen?

Gesetzlich Versicherte leisten in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung (10 € Verordnungsgebühr plus 10 % des Rezeptwertes). Befreiungen berücksichtigen wir selbstverständlich. Privatpatient:innen erhalten eine Rechnung nach Heilmittelkatalog.

Wann ist man von der Zuzahlung befreit?
  • Kinder/Jugendliche unter 18 sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit (Ausnahme: Fahrkosten).

  • In der Schwangerschaft entfallen Zuzahlungen für Heil-/Hilfsmittel, wenn sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden/Entbindung nötig sind.

  • Außerdem können Sie sich befreien lassen, wenn Ihre jährlichen Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze erreichen: i. d. R. 2 % des jährlichen Brutto-Haushaltseinkommens, für chronisch Kranke 1 %. Nach Antrag stellt die Krankenkasse einen Befreiungsausweis aus.

Weshalb müssen Rezepte eventuell geändert werden?

Damit die Abrechnung/Rechtssicherheit passt. Typische Gründe: fehlende/fehlerhafte Pflichtangaben (z. B. Diagnosecode, Frequenz, Hausbesuch, Therapiedauer), unklare Heilmittelangabe oder formale Fehler. Einiges darf die Praxis nach festen Regeln selbst korrigieren, anderes benötigt eine ärztliche Gegenzeichnung/Datierung.

Wie lange ist ein Rezept gültig?

Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum beginnen (bei als „dringlich“ gekennzeichnetem Bedarf innerhalb von 14 Tagen). Nach Ablauf der Frist verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Während der Verordnung darf die Therapie max. 14 Tage ohne Termin unterbrochen werden; längere Pausen sind nur mit begründetem Ausnahmegrund (z. B. Krankheit/Urlaub) möglich und müssen dokumentiert werden.

Ich habe eine Allgemeine Frage

Bieten Sie Hausbesuche an?

Nach ärztlicher Verordnung und nach Absprache sind Hausbesuche in einem definierten Einzugsgebiet möglich. Sprechen Sie uns einfach an.

Welche Leistungen bietet die Praxis an?

U. a. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, CMD-Behandlung, Atemtherapie, postoperative Nachbehandlung, Sportphysiotherapie, Bobath-Therapie, PNF und individuelle Trainingskonzepte.

Unterstützen Sie mich mit Übungen für zu Hause?

Ja. Sie erhalten ein auf Sie abgestimmtes Übungsprogramm mit klaren Anleitungen, damit Sie zwischen den Terminen weiter an Ihren Zielen arbeiten können.

Gibt es Parkmöglichkeiten und ÖPNV-Anbindung?

In Praxisnähe stehen Parkplätze zur Verfügung; die nächste Haltestelle ist fußläufig erreichbar. Genaue Infos finden Sie auf der Seite der jeweiligen Praxis.

Wie erreiche ich die Praxis am besten?

Telefonisch während der Sprechzeiten oder per E-Mail. Wenn wir in Behandlungen sind, rufen wir Sie so schnell wie möglich zurück.

Ich habe eine Frage zu Terminen

Wie buche ich einen Termin?

Am schnellsten telefonisch oder per E-Mail. Nennen Sie uns bitte kurz Ihr Anliegen, die Verordnung (z. B. KG, MT, MLD) und mögliche Zeiten, damit wir passende Termine anbieten können.

Wie viele Termine brauche ich?

Das hängt von Diagnose, Zielsetzung und Verlauf ab. Üblich sind 6–10 Termine pro Verordnung. Wir prüfen den Fortschritt regelmäßig und passen den Plan an.

Was muss ich machen, wenn ich den Termin nicht einhalten kann?

Bitte mindestens 24 Stunden vorher absagen. Kurzfristig nicht abgesagte Termine stellen wir privat in Rechnung, da die Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist.

Wie läuft der Ersttermin ab?

Wir starten mit einem ausführlichen Gespräch und einer Befundaufnahme. Anschließend erstellen wir einen individuellen Behandlungsplan und beginnen – je nach Befund – direkt mit der Therapie.

Ich habe eine Frage zur Behandlung

Was muss ich zur Behandlung mitbringen?

Ärztliche Verordnung (Rezept), ggf. Befunde/Bildgebung, bequeme Kleidung und ein Handtuch. Privatversicherte: bitte Versicherungsdaten mitbringen.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Planen Sie pro Termin ca. 30 Minuten ein.

Welche Kleidung ist sinnvoll?

Bequeme, sportliche Kleidung, die Bewegungen nicht einschränkt. Für Schulter-/Rückenbeschwerden ist ein Oberteil sinnvoll, das einen guten Zugang zur betroffenen Region ermöglicht.

Behandelt Sie privat und gesetzlich Versicherte?

Ja. Wir behandeln gesetzlich und privat Versicherte. Bei privaten Verträgen orientieren wir uns an den üblichen Sätzen für Heilmittelerbringer.